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Hausordnung

I. Allgemeine Regeln im Schulalltag

1. Rauchen

Rauchen ist im Schulhaus (einschließlich Toiletten) und auf dem Schulgelände verboten.

2. Umgang mit Haus und Sachen

Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, das Schulgebäude und jegliche Einrichtungsgegenstände der Schule zu schonen sowie die Bücher und Materialien, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden, pfleglich zu behandeln.

3. Multimediale und andere Geräte

Multimediale Geräte (Smartphones, Tablets, Smartwatches, Handys etc.) von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 bis 10 müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein (ausgenommen Notfälle und unterrichtlicher Einsatz, z.B. in Tabletklassen). Schülereigene Tablets dürfen mit unterschriebenem Nutzungsvertrag angeschaltet bleiben, dabei beschränkt sich ihre Nutzung auf unterrichtliche Zwecke.
Das Tragen von Kopfhörern ist auf dem Schulgelände nur für die Kursstufe erlaubt und beschränkt sich auf die Aufenthaltsbereiche für die Kursstufe (Kursstufenzimmer, Cafeteria und freie Räume in Freistunden) sowie Flure außerhalb der Pausenzeiten. Für unterrichtliche Zwecke kann die Nutzung auch für andere Klassenstufen erlaubt werden.
Laserpointer und verschiedene Fortbewegungsmittel (z.B. Kickbords, Inliner, Skateboards) sind im Schulhaus nicht erlaubt.

Grundsätzlich gilt für alle Klassenstufen (Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 5.11.2010):

Das Mitbringen von Gegenständen der Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z.B. Schmuck, elektronische Geräte usw.), wird von der Schule i.d.R.kein Ersatz geleistet.

Insbesondere an Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt.

Für den Sportunterricht gilt, dass mitgeführte Wertsachen zu Beginn des Unterrichts in ein dafür bereitgehaltenes Behältnis abzulegen sind, das in der Halle bzw. auf der Sportanlage für die Schüler sichtbar platziert wird. Die Schülerinnen und Schüler sind allein für die sichere Verwahrung des Behältnisses bzw. der darin befindlichen Gegenstände verantwortlich. Die Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht.

II. Ablauf eines Schultages

1. Schulbeginn

Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulhaus ab 7.30 Uhr und gehen in die Unterrichtsbereiche/räume. Schülerinnen /Schüler, deren Unterricht nicht zur ersten Stunde beginnt, betreten erst in der kleinen Pause vor Unterrichtsbeginn das Schulhaus. Als Aufenthaltsraum (z.B. bei schlechtem Wetter) dient die Cafeteria (vgl. III.2). Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich während des Unterrichts nicht auf den Fluren aufhalten!

2. Unterricht

Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf störungsfreien Unterricht.

Jede Schülerin / jeder Schüler zeigt im Unterricht die Bereitschaft zu lernen und befolgt die Anweisungen des Lehrers / der Lehrerin.

Essen, Trinken und Mützentragen sind im Unterricht grundsätzlich nicht gestattet.

Kaugummikauen ist im Schulgebäude verboten.

Mit dem Klingeln zu Beginn jeder Unterrichtsstunde erwarten die Schülerinnen / Schüler den Lehrer / die Lehrerin in den Unterrichtsräumen und legen die Arbeitsmittel bereit.

Wir beginnen den Unterricht pünktlich, Verspätungen müssen begründet werden.

Ist 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrerin / kein Lehrer anwesend, erkundigen sich die Klassensprecherinnen / Klassensprecher am Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung. Die übrigen Schülerinnen / Schüler bleiben im Unterrichtsraum, bis eine Entscheidung getroffen wird.

Am Ende jeder Stunde sorgt die Lehrerin / der Lehrer dafür, dass der Unterrichtsraum von den Schülerinnen / Schülern aufgeräumt und die Tafel gesäubert wird. Die Lehrerin / der Lehrer stellt außerdem fest, ob der Raum in der nachfolgenden Stunde belegt ist. Ist dies nicht der Fall, muss er den Raum verschließen. Die SchülerInnen nehmen beim Verlassen der Klassenzimmer ihre Unterlagen, Taschen und Jacken mit, da das Klassenzimmer zwischenzeitlich auch durch andere Klassen belegt werden kann (Raumknappheit). Findet anschließend für diesen Tag kein Unterricht mehr statt, sind in den Räumen die Stühle hoch zu stellen, die Fenster zu schließen und das Licht zu löschen, usw. (s. Aushänge in den Räumen).

Den Oberstufenschülerinnen / -schülern stehen Mietschließfächer in ihrem Aufenthaltsraum zur Verfügung. Für Unter- und Mittelstufenschülerinnen / -schüler stehen in den Fluren Mietschließfächer zur Verfügung.

3. Pausen

Rennen, Toben und lautes Schreien auf den Gängen und in den Klassenzimmern sowie das Werfen von Gegenständen muss unterbleiben. Den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen ist unbedingt Folge zu leisten.

5-Minuten- Pausen
Die 5-Minutenpausen dienen dazu, den Klassenraum zu lüften, die Ordnungsdienste zu erfüllen (u.a. Kreide zu besorgen), zur Toilette zu gehen, Räume zu wechseln und zur Erfrischung. Die Pausenzeiten sind dringend einzuhalten.

20-Minuten- Pausen
Alle Schülerinnen / Schüler der Klassen 5-10 haben in der großen Pause das Schulgebäude zu verlassen; bei schlechter Witterung ist der Aufenthalt im Gebäude erlaubt (Klingelzeichen oder Ansage).

Die zuletzt unterrichtende Lehrkraft verschließt die Räume zu Beginn der großen Pause; die Aufsicht führende Lehrperson öffnet die Räume nach der Pause rechtzeitig.

Die Lehrerinnen / Lehrer stehen erst in den letzten 5 Minuten der großen Pause für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Mittagspause
Die Mittagspause dient zur Erholung und zum Essen. Außerdem bietet sie Gelegenheit, eine AG zu besuchen. Zur Erledigung der Hausaufgaben werden Stillarbeitsräume eingerichtet. Ballspiele sind auf der Wiese erlaubt.

4. Verlassen des Schulgeländes

Die Schülerinnen / Schüler der Klassen 5 – 10 dürfen während der Unterrichtszeit, zu der auch die Pausen gehören, das Schulgelände (Ausnahme: Ballspielfeld und Spielstraße in der 20-Minuten-Pause) nicht verlassen. Dies steht nur den Schülerinnen und Schülern der Kursstufe in der großen Pause und in Freistunden zu. Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 – 10 dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, sofern hierfür eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vorliegt, die mitgeführt werden muss. Die Erlaubnis muss jedes Schuljahr neu vorgelegt werden. Von Schülern und für Schüler dürfen keine warmen Speisen von Fremdherstellern in das Schulgebäude eingebracht werden.

Während der Abwesenheit vom Schulgelände übernimmt die Schule keine Aufsichtsverantwortung für die Schülerinnen und Schüler. Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes besteht kein umfassender gesetzlicher Schülerunfallversicherungsschutz.

III. Besondere Räume und Bereiche

1. Computerraum

Im Computerraum ist das Einnehmen von Speisen und Getränken nicht gestattet.

Die Nutzung des Computerraums erfolgt unter Aufsicht einer Lehrkraft.

Die Nutzung des Schulnetzes dient unterrichtlichen Zwecken. Weitere Regelungen s. Aushang im Computerraum.

2. Cafeteria

Unsere Cafeteria dient grundsätzlich als Aufenthaltsraum zur Stillarbeit, insbesondere in der 1. Stunde und in Stunden der Selbstbeschäftigung. Das Umräumen von Tischen und Stühlen ist nicht erlaubt.

Die Essensausgabe findet ausschließlich zu den angegebenen Zeiten statt. Hierbei ist auf einen ruhigen und geordneten Ablauf zu achten.

IV. Abschließende Bemerkungen

Schulfremde dürfen grundsätzlich das Haus nicht betreten. Jeder trägt für Gäste, die er mitgebracht hat, Mitverantwortung, dass diese die Hausordnung respektieren.

Für jeden, der das Schulgelände des Liselotte Gymnasiums betritt, gilt die Hausordnung, die sowohl von Schülern, als auch Eltern und Lehrern respektiert und mitgetragen wird.



(Quelle: Die Hausordnung ist Teil der Schulordnung nach dem Beschluss der Schulkonferenz vom 24.11.05, zuletzt geändert am 10.4.2024)