Für den online-Vertretungsplan sind Benutzernamen und Kennwort erforderlich.

Krankmeldung/Abwesenheitsmeldung durch die Eltern

Ab sofort können Sie im Verhinderungsfall des Kindes (z.B. Krankheit) ohne Anruf im Sekretariat oder eine entsprechende E-Mail an das Sekretariat die Abwesenheit direkt im elektronischen Klassenbuch vermerken. Bitte ändern Sie auf jeden Fall den automatisch eingetragenen Abwesenheitsgrund "Abwesenheitsmeldung durch die Eltern" durch z.B. Arzttermin, Krankheit usw. Das Textfeld verwenden Sie bitte nur, wenn Sie als Abwesenheitsgrund "sonstiges Fehlen" eingetragen haben.
Dies muss aber vor Unterrichtsbeginn, bzw. bevor die Abwesenheit von einer Lehrkraft erfasst wurde, erfolgen. Weitere Benachrichtigungen an die Schule sind dann nicht mehr notwendig.

Sollte die Abwesenheit Ihres Kindes bereits von der Schule eingetragen sein, schreiben Sie bitte wie bisher eine kurze E-Mail an das Sekretariat oder rufen dort an.

In beiden Fällen erfolgt der Eintrag der Abwesenheit als entschuldigt durch eine Lehrkraft, i.d.R. der Klassenlehrkraft.

Wenn Sie das Online-Verfahren nutzen wollen, ist eine Registrierung im WebUntis unserer Schule mit der bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse notwendig.
Die Selbstregistrierung ist nur im Browser und nicht in der UntisMobile App möglich. Eine ausführliche Anleitung zur Registrierung finden Sie hier.

Jeder Erziehungsberechtigte hat einen eigenen Benutzerzugang. Mehrere eigene Kinder sind dem gleichen Benutzerzugang zugeordnet. Sie können dann in der Bedienungsführung das jeweilige Kind auswählen.

Mit diesem Elternaccount haben Sie Zugriff auf den Stundenplan Ihres Kindes, und Sie können Ihr Kind abwesend melden. Das Vorgehen wird in diesem Video erläutert (die im Video erwähnte zusätzliche E-Mail an die Schule ist nach der neuen Entschuldigungsregelung nicht mehr notwendig).

Auszug aus der Schulbesuchsverordnung:

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht).
Das Vorliegen des zwingenden Grundes ist bei begründeten Zweifeln auf Verlangen glaubhaft zu machen. Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.